Allgemeine Geschäftsbedingungen
Niedling Wirtschaftsdienste GmbH - equider Online Inkasso
- Das Inkassounternehmen übernimmt vom Auftraggeber den außergerichtlichen Einzug seiner Forderungen, welche dem Grunde und der Höhe nach voraussichtlich unstreitig sind.
- Als Forderungen im Sinne dieser AGB gelten Haupt- und Nebenforderungen.
- Die Forderungen werden im außergerichtlichen Mahnverfahren bearbeitet.
- Das Inkassounternehmen ist berechtigt, die neben der Hauptforderung dem Auftraggeber durch die Bearbeitung entstandenen Kosten in dessen Namen gegen den Schuldner geltend zu machen und einzuziehen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich während der Bearbeitung der Forderungssache durch das Inkassounternehmen jeglicher Maßnahmen oder Vereinbarungen mit dem Schuldner zu enthalten.
- Der Auftraggeber schuldet dem Inkassounternehmen mit Übergabe des Auftrages für jede zur Einziehung übergebene Forderung eine Bearbeitungsgebühr gem. "Vergütungstabelle Bearbeitungsgebühren" sowie Auslagen. Die Fälligkeit der Bearbeitungsgebühr wird vertraglich geregelt.
- Die Einziehung von Forderungen erfolgt durch das Inkassounternehmen gegen ein Erfolgshonorar, welches durch den Auftraggeber auf beigebrachte Hauptforderungen, Mahngebühren und Verzugszinsen zu entrichten ist. Das Erfolgshonorar wird der Höhe nach vertraglich geregelt.
- Als Beibringung gelten alle Zahlungseingänge auf die durch das Inkassounternehmen angemahnten Forderungen beim Inkassounternehmen oder dem Auftraggeber und alle zahlungsgleichen Leistungen oder schuldreduzierenden anderen Leistungen des Schuldners einschließlich Aufrechnungen.
- Beigebrachte Forderungen werden von dem Inkassounternehmen zunächst auf fällige Bearbeitungsgebühren, Auslagen und Erfolgshonorare verrechnet.
- Das Inkassounternehmen ist berechtigt, entsprechend den wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners mit diesem angemessene Ratenzahlungen zur Beibringung der Forderung zu vereinbaren. Sollte eine Forderung nur durch Vergleich realisierbar sein, wird dieser nur vorbehaltlich der Genehmigung des Auftraggebers geschlossen. In diesen Fällen ist eine Einigungsgebühr zur Anwendung zu bringen.
- Das kaufmännische Mahnverfahren wird abgeschlossen mit
- Beibringung der Gesamtforderung
- Beibringung von Teilforderungen und Einstellung weiterer Beibringungsmaßnahmen der Forderungssache durch den Auftraggeber
- Beibringung im Rahmen eines Vergleichs
- Feststellung der Unbeibringbarkeit
- Eröffnung von Insolvenzverfahren bzw. Abweisung von Insolvenzanträgen „mangels Masse“
- Auftrag zur Titulierung der Forderung
- Kündigung der Beauftragung durch den Auftraggeber
- Wird das Inkassoverfahren beendet, ohne dass Bearbeitungsgebühren, Auslagen oder sonstige Vergütungsansprüche vom Schuldner vollständig beglichen sind, tritt der Auftraggeber die ihm daraus verbliebenen Ansprüche gegenüber dem Schuldner mit Beendigung des Inkassoverfahrens an das Inkassounternehmen an Erfüllungs Statt ab. Diese Abtretung gilt nur für die Bearbeitungsgebühren, Auslagen und sonstige Vergütungsansprüche, die nach Maßgabe des Inkassovertrages vom Auftraggeber bis zur Beendigung des Inkassoverfahrens noch nicht zu erfüllen waren. Das Inkassounternehmen nimmt diese Abtretung an.
- Das Inkassounternehmen behält sich für alle übergebenen Aufträge das Kündigungsrecht vor, wenn offensichtlich eine Unbeibringbarkeit der Forderung besteht, die Kosten der Beibringung den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zuwiderlaufen, der Auftraggeber fehlerhafte oder falsche Ausgangsinformationen zur Forderung dem Inkassounternehmen zur Verfügung stellt.
- Niedling Wirtschaftsdienste GmbH prüft die zur Einziehung übergebenen Forderungen nicht auf bereits eingetretene oder anstehende Verjährung. Insoweit ist eine Haftung von Niedling Wirtschaftsdienste GmbH ausgeschlossen. Bei Übernahme und Durchführung der Aufträge haftet das Inkassounternehmen nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine weitergehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Ersatz von Folgeschäden, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für Folgen einer Entscheidung, die aufgrund von Auskünften durch den Auftraggeber über Schuldner oder Dritte getroffen werden.
- Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, werden die übrigen Regelungen davon nicht betroffen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Erfurt.
equider Online Inkasso - Stand vom 04.10.2017
Hinweis auf Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 der ODR-Verordnung: Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr